In der Regel bekommen Sie ein Angebot – sofern in der Stellenausschreibung nichts Gegenteiliges angegeben ist – über ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis nach den Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Eine Verbeamtung ist bei Vorliegen der formellen und persönlichen Voraussetzungen möglich.
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